Eltern können die Kosten einer aus gesundheitlichen Gründen für ihr Kind ausgewählten Internatsschule nicht voraussetzungslos als "außergewöhnliche Belastungen" von der Steuer absetzen.
Urteil lesen bei Justiz-ONLINE (NRW-Rechtsprechungsdatenbank der Gerichte in Nordrhein-Westfalen)