Der Vorstand des ADHS Deutschland e. V. hat zu Ihrer Unterstützung folgende Anlaufstellen für spezielle Anliegen betreffend Kinder bis zum Schulalter zusammengestellt:
Bei Entwicklungs- oder sonstigen Auffälligkeiten sollte der Kinder- und Jugendarzt der erste Ansprechpartner sein. Dieser kann, falls Auffälligkeit vorhanden sind, neben seiner eigenen Tätigkeit bei Bedarf an ein SPZ (Sozialpädiatrisches Zentrum), einen anderen Fachkollegen oder einen Kinder- und Jugendpsychiater überweisen bzw. an das Gesundheitsamt und/oder Jugendamt verweisen (Empfehlung mit möglicher Kontaktaufnahme und Datenübermittlung).
Grundsätzlich siehe für:
Aufgaben des Gesundheitsamtes:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesundheitsamt (Gesundheit)
Aufgaben des Jugendamtes:
- Artikel in „ADHS und Recht“, sowie
- http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendamt (Erziehung, Förderung, Schutz),
Beispiele: Frühförderung, Autismus-Gruppentherapie, Legasthenie (bei drohender seelischer Behinderung…)
Frühe Hilfen:
http://www.fruehehilfen.de/
Informationen der Krankenkassen:
Verschreibungsfähige bzw. durch den Arzt verschreibungspflichtige Maßnahmen, wie z.B. Medikamente, Ergotherapie, Logopädie, Frühförderung, Physiotherapie, Konsiliarbogen zur Psychotherapie.
Dann gibt es ab Schulzeit als zusätzliche Ansprechpartner:
- Schule: Antrag Nachteilsausgleich
- Schulamt bzw. Förderschule: Sonderpädagogische Förderung
- Bezirk als Kostenträger für Schulbegleiter und evtl. Sonderschulen, -förderung
Sollten Sie noch Ergänzungen haben, freuen wir uns über eine Rückmeldung.