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Wichtige Anlaufstellen bei ADHS - für Kinder bis zum Schulalter

Der Vorstand des ADHS Deutschland e. V.  hat zu Ihrer Unterstützung folgende Anlaufstellen für spezielle Anliegen betreffend Kinder bis zum Schulalter zusammengestellt:

Bei Entwicklungs- oder sonstigen Auffälligkeiten sollte der Kinder- und Jugendarzt der erste Ansprechpartner sein. Dieser kann, falls Auffälligkeit vorhanden sind, neben seiner eigenen Tätigkeit bei Bedarf an ein SPZ (Sozialpädiatrisches Zentrum), einen anderen Fachkollegen oder einen Kinder- und Jugendpsychiater überweisen  bzw. an das Gesundheitsamt und/oder Jugendamt verweisen (Empfehlung mit möglicher Kontaktaufnahme und Datenübermittlung).

Grundsätzlich siehe für:

Aufgaben des Gesundheitsamtes:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesundheitsamt (Gesundheit)

Aufgaben des Jugendamtes:
-
Artikel in „ADHS und Recht“, sowie
- http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendamt (Erziehung, Förderung, Schutz),
  Beispiele: Frühförderung, Autismus-Gruppentherapie, Legasthenie (bei drohender seelischer Behinderung…)

Frühe Hilfen:  
http://www.fruehehilfen.de/

Informationen der Krankenkassen:
Verschreibungsfähige bzw. durch den  Arzt verschreibungspflichtige Maßnahmen, wie  z.B. Medikamente, Ergotherapie, Logopädie, Frühförderung, Physiotherapie, Konsiliarbogen zur Psychotherapie.

Dann gibt es ab Schulzeit als zusätzliche Ansprechpartner:
- Schule: Antrag Nachteilsausgleich
- Schulamt bzw. Förderschule: Sonderpädagogische Förderung
- Bezirk als Kostenträger für Schulbegleiter und evtl. Sonderschulen, -förderung

Sollten Sie noch Ergänzungen haben, freuen wir uns über eine Rückmeldung.

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