Home >> ADHS >> Recht

Recht

Polizeibeamte mit Aufmerksamkeitsdefizit

Eine Erkrankung an einer Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) steht nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin einer Einstellung in den Polizeivollzugsdienst nicht immer entgegen.

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 6. Juni 2016 – VG 26 K 29.15

Link: Rechtslupe.de, Nachrichten aus Recht und Steuern – Praetor Intermedia, Bonn

 

Diesen Text vorlesen ...

Unterstützen Sie uns

Unterstützen Sie unsere Arbeit durch