Verschreibung von Methylphenidat für Kinder und Jugendliche, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind
Seit dem 01.04.2010 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen aufgrund der Festbetragsregelung nicht mehr für alle retardierten MPH-Präparate die Kosten ohne Zuzahlung! Nach einer weiteren Preisanpassung eines Pharmaunternehmens sind derzeit allerdings nurmehr die Retard-Präparate eines einzigen Herstellers zuzahlungspflichtig. Voraussichtlich werden die nun geforderten Preise für das kommende Jahr stabil bleiben. Dennoch kann sich die Situation jederzeit wieder verändern.
Bitten Sie daher die Ärztin oder den Arzt, die Ihnen oder Ihren Kindern Medikamente mit Methylphenidat als Wirkstoff verschreiben, Sie zu jeder Zeit darauf aufmerksam zu machen, ob für das verschriebene Präparat aktuell eine Zuzahlung erforderlich ist. Entscheiden Sie dann gemeinsam mit Ärztin oder Arzt, ob die besonderen Eigenschaften eines zuzahlungspflichtigen Präparates in Ihrem Fall die Zuzahlung rechtfertigen oder die indizierte Behandlung ggf. auch mit einem anderen Präparat bei gleichem Erfolg fortgesetzt werden kann.
Mehrere Verbände der ADHS-Selbsthilfe haben sich in den vergangenen Wochen an die Verantwortlichen in Politik und Industrie gewandt, um eine sachgerechte medizinische und psychotherapeutische Versorgung aller ADHS-Patienten im Rahmen der Kassenleistungen zu ermöglichen. Sobald dies in Zukunft für alle MPH-Präparate gelten wird, werden wir Sie an dieser Stelle umgehend darüber informieren.
Dr. Myriam Menter
für den Vorstand