Medizin

BundesPsychotherapeutenKammer

Stellungnahme zur Webseite »BfArM schränkt die Zulassung Methylphenidat-haltiger Arzneimittel bei ADHS ein«

Die Abänderung der Zulassung von Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Methylphenidat ändert nichts an der bisher im Alltag üblichen Praxis. Bereits zuvor waren verschreibende Ärzte aufgefordert, entsprechende Präparate nur im Rahmen eines multimodalen therapeutischen Gesamtkonzeptes zu verordnen, das nichtmedikamentöse Maßnahmen miteinzuschließen hatte. Was unter solchen nichtmedikamentösen Maßnahmen zu verstehen ist, wie lange diese einzusetzen sind und was unter ihrem Scheitern zu begreifen ist, bevor eine medikamentöse Behandlung erfolgen kann, bleibt weiterhin unklar.

Ist das Scheitern nichtmedikamentöser Maßnahmen gleichzusetzen mit dem Scheitern des Kindes in der Schule und/oder im Sozialleben, dem Versagen redlichen elterlichen Erziehungsbemühens einschließlich externer Beratung oder dem Kollaps der Familie? Wessen Einsicht in das Versagen vorgeschalteter Maßnahmen wird sodann zu welchem Zeitpunkt die Einleitung einer medikamentösen Behandlung begründen? Dürfen Kinder und/oder Eltern erklären, dass die nichtmedikamentöse Therapie nicht oder unzureichend und/oder zu langsam hilft, oder bleibt es den Therapeuten selbst überlassen, die Wirksamkeit oder Nichtwirksamkeit ihrer Therapie zu attestieren?

Die multimodale therapeutische Gesamtstrategie ist keine Neuerung und macht Sinn, ist aber im Alltag mangels qualifizierten Therapeuten kaum zeitnah zu etablieren und wird von der Gesellschaft finanziell nicht umfassend mitgetragen. Die Psychotherapeuten müssen sich fragen lassen, was sie wo, wie und mit welcher spezifischen Qualifikation zur Behandlung der ADHS anbieten.

Die multimodale Behandlung war stets und bleibt auch in Zukunft eine Forderung der Selbsthilfe. Man kann jedoch nicht ausblenden, dass die ärztliche wie nichtärztliche Versorgung lokal häufig unzureichend und in ihrer störungsspezifischen Qualität ungeprüft ist.

Dr. Johannes Streif
ADHS Deutschland e. V.
 

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